Wer trägt die Kosten für die Tagespflege?
Bereits ab dem Pflegegrad 1 stellt die Pflegekasse ein zusätzliches Budget zur Verfügung. Unterhalb von Pflegegrad 1 müssen die Kosten privat getragen werden. Bitte kontaktieren Sie uns, um nähere Informationen zu erhalten.
Wer übernimmt die pflegerische & medizinische Versorgung?
Bei der pflegerischen Versorgung stehen wir unseren Gästen mit unseren kompetenten Fachpersonal zur Verfügung. Lernen Sie unser Team kennen.
Für wen eignet sich eine Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine auf die Betreuung und Versorgung von Senioren mit und ohne Pflegegrad spezialisierte Einrichtung.
Was ist eine Tagespflegeeinrichtung?
Eine Tagespflegeeinrichtung ist eine teilstationäre Einrichtung. Teilstationär ist ein Begriff aus dem Gesundheitswesen und bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit des Versorgungsangebots. Teilstationäre Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Tageskliniken können einen Betreuungsbedarf erfüllen, der für rein ambulante Versorgung zu hoch wäre, aber noch keine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung nötig macht. Die Tagespflege ermöglicht, den Gästen eine Tagesstruktur zu geben, Ressourcen zu fördern und soziale Kontakte zu erhalten. Pflegende Angehörige profitieren ebenfalls vom Angebot, indem Sie entlastet werden.
Welche Einzugsgebiete hat der Pflegedienst?
Um in Notfällen schnellstmöglich handeln zu können, haben wir unser Einzugsgebiet auf bestimmte Stadtbezirke eingegrenzt. Darunter fällt: – Katernberg – Schonnebeck – Stoppenberg – Stadtgrenze Altenessen
Wer trägt die Kosten?
Pflegerische Leistungen werden ab dem Pflegegrad 1, bis zu einem bestimmten Budget über die Pflegekasse finanziert. Hierzu stellen wir Ihnen eine einfache anschauliche Tabelle zur Verfügung. Medizinische Leistungen werden über eine häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet und an den Pflegedienst delegiert. Die Kosten übernimmt vollständig die Krankenkasse, sollte Sie als Versicherter befreit sein. Falls Sie nicht befreit sind, müssen Sie für die ersten 28 Tage einer ärztlichen Verordnung, als Versicherter 10% der Leistung, die der Pflegedienst der Krankenkasse in Rechnung stellt, an den Kostenträger zurückerstatten.
Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird. Ziel der ambulanten Pflege ist es, dass pflegebedürftige Menschen in der häuslichen Umgebung bleiben können. Dazu sucht der mobile Dienst den Klienten mehrmals wöchentlich bis mehrmals täglich zuhause auf. Erbracht werden die jeweils verordneten Pflege-, Untersuchungs- und Behandlungsleistungen in einem bestimmten zeitlichen Rahmen.