Pflegerische Leistungen werden ab dem Pflegegrad 1, bis zu einem bestimmten Budget über die Pflegekasse finanziert. Hierzu stellen wir Ihnen eine einfache anschauliche Tabelle zur Verfügung.
Medizinische Leistungen werden über eine häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet und an den Pflegedienst delegiert.
Die Kosten übernimmt vollständig die Krankenkasse, sollte Sie als Versicherter befreit sein. Falls Sie nicht befreit sind, müssen Sie für die ersten 28 Tage einer ärztlichen Verordnung, als Versicherter 10% der Leistung, die der Pflegedienst der Krankenkasse in Rechnung stellt, an den Kostenträger zurückerstatten.